Bildungswege

Das SBBZ-Lernen (Förderschule) als ein Bildungsweg für Schülerinnen und Schüler mit besonderem Förderbedarf

Leider kursiert noch immer in vielen Köpfen das Vorurteil, dass die Förderschule eine „Einbahnstraße“ sei. Wer einmal auf einer Förderschule „gelandet“ ist, kommt nicht mehr davon weg. Diese Ansicht ist falsch!

Fotolia_dreiWegeDas Angebot eines SBBZ-Lernen beginnt mit der ersten Klasse und endet mit der neunten Klasse. Je nach Entwicklungsstand und Lernsituation kann ein Kind beispielsweise in die erste Klasse der SBBZ-Lernen eingeschult werden, oder nach einer pädagogisch-psychologischen Überprüfung von der Grundschule oder Hauptschule an die SBBZ-Lernen wechseln.

Ein Kind sollte so lange das Sonderpädagogische Bildungszentrum besuchen, solange ein Förderbedarf besteht. Wenn dieser nicht mehr gegeben ist, kann – je nach Klassenstufe – ein Wechseln an die Grundschule,  Hauptschule/Werkrealschule oder Gemeinschaftsschule erfolgen

Die Schülerinnen und Schüler können aber auch den Bildungsgang der SBBZ-Lernen mit dem Abschlusszeugnis der neunten Klasse beenden und dann, je nach Situation in eine betriebliche Ausbildung oder an die Berufsschule wechseln. In der Regel wechseln die Horber Förderschüler an die Berufsschule Horb und besuchen dort den Bildungsgang des „BFPE“ – Berufliche Fachschule Pädagogische Erprobung mit dem Ziel einem den Hauptschulabschluss gleichgestellten Schulabschluss zu erwerben. Liegt der Interessensschwerpunkt anstatt im handwerklich-gewerblichen Bereich im hauswirtschaftlichen Bereich, kann auch ein Wechsel an die Hauswirtschaftliche Berufsschule in Freudenstadt (Luise-Büchner-Schule) erfolgen. Mit dem Abschluss des BFPE-Jahres haben sie dann auch ihre Berufsschulpflicht erfüllt.