unser Schulträger

Unser Schulträger – der Landkreis Freudenstadt

Der Schulträger für die Horber Roßbergschule ist nicht, wie bei den meisten Horber Schulen die Stadt Horb, sondern der Landkreis Freudenstadt.

Der Landkreis kümmert sich sehr intensiv um die Belange der kreiseigenen Schulen. Aufgrund dieser Situation verfügt die Roßbergschule über eine Ausstattung, für die sie von anderen Schulen beneidet wird. Dem Landkreis Freudenstadt liegt viel daran, dass die Bildungseinrichtungen, die in seiner Obhut liegen, gut ausgestattet sind und effizient arbeiten können.

Zu diesen Bildungseinrichtungen gehören die Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ, früher als Sonderschulen beziehungsweise Förderschulen bezeichnet)  und Berufsschulen im Landkreis.

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Der Landrat des Landkreises Freudenstadt, Herr Dr. Rückert besuchte zusammen mit dem Kreiskämmerer Herrn Bischoff am Freitag, dem 25. März 2011 die Roßbergschule. Dabei konnten sie sich einen kleinen Einblick über die gute Stimmung an dieser Schule machen. So wohnten sie dem traditionellen Wochenlob bei und Herr Rückert richtete dabei auch einige Worte an die Schüler, Lehrer und Bediensteten der Schule. Im anschließenden Rundgang durch das Schulgebäude konnten sich beide einen kleinen Eindruck über die Räumlichkeiten verschaffen. Interessiert zeigte sich Herr Rückert über die Angebote wie Bewegungsraum, Freizeitraum mit Billard und Tischkicker, die kleinen Gruppenräume mit den „Computerinseln“ als auch Küche, Werkräume und Aufenthaltsbereich für die Zeit der Mittagspause.

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Im Rahmen der feierlichen Einweihung eines Kunstwerks in der Horber Innenstadt (27.05.2011) sang der Schulchor der Roßbergschule einige Lieder. Zu den Gästen und Rednern gehörten unter anderem Landrat Dr. Rückert, der von den Beiträgen sehr angetan. Nach getaner „Arbeit“ stellte sich Dr. Rückert zu einem Gruppenbild mit dem Schulchor unter Leitung von Peter Straub auf.

 

Unterstützung von Hartz-IV Empfängern, Wohngeldempfängern und Empfängern von Kindergeldzuschlägen

Im Rahmen der neuen gesetzlichen Regelungen des „Bildungs- und Teilhabepaket für Empfänger von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch (SGB)“ und „Empfänger von Wohngeld und Kinderzuschlag“ ist es nun möglich, finanzielle Zuschüsse für das Schulessen als auch andere schulische Veranstaltungen wie Klassenfahrten zu erhalten.

Familien, die zu diesem Personenkreis gehören, können sich den entsprechenden Antrag auf der entsprechenden Seite des Landratsamtes oder direkt von hier downloaden. Antrag20Bildungspaket

Ansprechpartnerin für eventuelle Fragen steht Ihnen Frau Schneider vom Sozialamt zur Verfügung.

Adresse:
Sozialamt
Zimmer H217
Herrenfelder Straße 14
72250 Freudenstadt

Telefon: 07441-9206158
Telefax: 07441-920996158
Mail: k.schneider@landkreis-freudenstadt.de