Überprüfungsverfahren

Überprüfungsverfahren – Wie kommt mein Kind an ein SBBZ Lernen? (Förderschule)

Um ein Kind an einem SBBZ mit dem Förderschwerpunkt Lernen einzuschulen, müssen gesetzliche Vorgaben erfüllt sein. Hierzu muss ein Antrag gestellt werden, der von den Eltern, der Schule oder von beiden Parteien gestellt werden kann.

Je nach Alter des Kindes handelt es sich entweder um eine

  •  Überprüfung zur Einschulung des Kindes (Kinder im Vorschulalter)
  •  Überprüfung während des Schulbesuchs (Kinder an der Grundschule, Hauptschule, Gemeinschaftsschule, Realschule).

Bei Kindern, die schon eine Schule besuchen muss zuerst ein Antrag auf Kooperation gestellt werden. Die zuständige Grundschule/Hauptschule/Gemeinschaftsschule/Realschule muss hierzu beim Schulamt Rastatt auf der entsprechenden Seite mit den Formularen zum Download im Bereich „Sonderpädagogischer Förderbedarf“ auf den Link  „Antrag auf Kooperation durch den Sonderpädagogischen Dienst“ klicken. Das dazugehörige Word-Dokument muss von der Schule ausgefüllt an an das zuständige SBBZ geschickt werden. Durch das Kooperationsverfahren soll überprüft werden, in welcher Art und Weise das überprüfte Kind durch die Schule, dem Elternhaus, durch eine zeitlich begrenzte Unterstützung durch einen Sonderpädagogen / eine Sonderpädagogin oder von anderer Stelle unterstützt werden kann. Hierzu wird ein Förderplan erstellt, der nach einer festgelegten Zeit evaluiert wird.

Nach einer Kooperation kann, wenn es weiterhin schulische Probleme gibt, auch ein Antrag auf „Überprüfung des sonderpädagogischen Bildungsanspruchs“ gestellt werden. In der Regel erfolgt ein gemeinsamer Antrag von Schule und Elternhaus. Es kann aber auch vorkommen, dass bei Dissenz entweder die Schule oder die Eltern allein einen Antrag an das Staatliche Schulamt stellen. Bei einem gemeinsamen Antrag oder einem alleinigen Antrag der Schule, muss die Schule einen pädagogischen Bericht erstellen. Das notwendige Formular findet sich ebenfalls in diesem Downloadbereich

Nach der Begutachtung durch eine Sonderschullehrerin / einem Sonderschullehrer wird in einem gemeinsamen Gespräch mit den Eltern und Erziehern/Lehrern die Ergebnisse des Überprüfungsverfahrens besprochen und über das weitere Vorgehen beraten. Ziel dieses Gespräches ist es, gemeinsam eine Lösung zu finden.

Eine Einschulung des Kindes an ein SBBZ ohne Einverständnis der Eltern findet nicht statt.

Das SBBZ ist als ein Bildungsweg für Schülerinnen und Schüler mit besonderem Förderbedarf ein schulisches Angebot.

Letzte Aktualisierung: 08.08.2020

Screenshot des Downloadbereiches des Schulamt Rastatt zum Thema Kooperation und Überprüfung des Sonderpädagogischen Förderbedarfs