Seit dem Schuljahr 2011/2012 gibt es an der Roßbergschule auch eine Stelle für Schulsozialarbeit, die von Frau Magdalena Röhrig-Zanocco betreut wird. Die Präsenszeiten der Schulsozialarbeiterin werden zu Beginn jeden Schuljahres in einer Gesamtlehrerkonferenz für das laufende Schuljahr besprochen und festgelegt.
Telefon: 07451/6245209
Diensthandy: 0160 7875300
E-Mail: roehrig-zanocco@landkreis-freudenstadt.de
Die Jugendsozialarbeit an Schulen ist eine Form der Kooperation von Jugendhilfe und Schule auf der Grundlage des Kinder- und Jugendhilfegesetzes. So kann die Jugendsozialarbeit an der Schule durch die enge Zusammenarbeit mit der Schule rechtzeitig Probleme erkennen und bearbeiten und wenn erforderlich die Zusammenarbeit mit anderen sozialen Diensten veranlassen. Die Schule bekommt dadurch eine Unterstützung bei der Umsetzung ihres Bildungs- und Erziehungsauftrages.
§ 13 KJHG „Jungen Menschen, die zum Ausgleich sozialer Benachteiligungen oder zur Überwindung individueller Beeinträchtigungen in erhöhtem Maße auf Unterstützung angewiesen sind, sollen im Rahmen der Jugendhilfe sozialpädagogische Hilfen angeboten werden, die ihre schulische und berufliche Ausbildung, Eingliederung in die Arbeitswelt und ihre soziale Integration fördern.“
Einzelfallhilfe und Beratung → Beratung von Schüler/innen bei Problemen und in allen Lebensfragen, Vermittlung und Beratung bei Konflikten, Schulschwierigkeiten, Beratung beim Übergang von der Schule in das Berufsleben, Vermittlung an unterschiedliche Fachdienste, …
Sozialpädagogische Gruppenarbeit → geschlechtsspezifische Gruppen, Gruppen für Kinder mit besonderer Symptomatik, Gruppen zur Verbesserung der sozialen Kompetenz, themenorientierte Gruppen, interessenorientierte Gruppen , …
Offener Bereich mit sozialpädagogischen Angeboten → Angebote zur Kommunikationsmöglichkeiten, zum Beispiel Schülertreffs, Mädchenraum, …
Elternarbeit → Beratung und Vermittlung
Kooperation mit der Institution Schule → Teilnahme und Mitarbeit an Konferenzen, Aktionen, gemeinsame Unterrichtsgestaltung mit Lehrer/innen zu bestimmten Themen, Mitarbeit bei Projektwochen, …
Schulorientierte Gemeinwesenarbeit → Kooperation mit anderen sozialpädagogischen Institutionen, mit Verbänden und Vereinen
Freiwilligkeit
Die Angebote der Jugendsozialarbeit an Schulen sind für die Schüler/innen freiwillig. Insbesondere auch die Annahme des Beratungsangebotes.
Schweigepflicht
Jugendsozialarbeiter/innen an Schulen unterliegen der Schweigepflicht. Privatgeheimnisse, die den in der Jugendsozialarbeit Tätigen in ihrer beruflichen Eigenschaft und Funktion anvertraut oder sonst bekannt geworden sind, können ebenso wie Beratungsinhalte nur mit dem Einverständnis der Betroffenen weitergegeben werden oder wenn eine Weitergabe von Daten bei Gefährdung des Kindeswohls notwendig ist.
Ganzheitlichkeit
In der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen orientiert sich die Jugendsozialarbeit an Schulen über die Schule hinaus an der gesamten Lebenssituation der Einzelnen.
Mittlerfunktion
Im System Schule ist Jugendsozialarbeit an Schulen als Vermittlungsinstanz zu begreifen, die bei Konflikten die Interessen aller Beteiligten einbezieht.
Abhängig von den spezifischen Problemlagen in einer Schule und im Schulumfeld und den personellen und sachlichen Ressourcen muss eine konzeptionelle Auswahl der Arbeitsfelder der Schulsozialarbeit stattfinden.