Liebes Kollegium,
jeder Arbeitgeber ist gesetzlich verpflichtet, Arbeitsschutzvorschriften im Betrieb zur Einsichtnahme auszulegen oder auszuhängen. Dies betrifft verschiedene Gesetze.
Diese Verpflichtungen gelten auch im Schulbereich. Aus diesem Grund sind hier Links zu den verschiedenen Gesetzen abgelegt, die man im Internet nachlesen kann.
Sammlung der Katholischen Freien Schule der Diozöse Rottenburg
https://www.schulstiftung.de/service/dokumente-und-verordnungen
Aushangpflichtige_Gesetze_2021_Linksammlung
Arbeitsschutz und Gesundheitsmanagement in Schulen und Studienseminaren (Seite für Schulen in Niedersachsen mit Linksammlung zu Bundesgesetzen, die auch in Baden-Württemberg gelten.
Schulgesetz in Baden-Württemberg