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Beratung & Überprüfungsverfahren

Überprüfungsverfahren – Wie kommt mein Kind an ein SBBZ Lernen? (Förderschule)

Um ein Kind an einem SBBZ mit dem Förderschwerpunkt Lernen einzuschulen, müssen gesetzliche Vorgaben erfüllt sein. Hierzu muss ein Antrag gestellt werden, der von den Eltern, der Schule oder von beiden Parteien gestellt werden kann.

Je nach Alter des Kindes handelt es sich entweder um eine

  •  Überprüfung zur Einschulung des Kindes (Kinder im Vorschulalter)
  •  Überprüfung während des Schulbesuchs (Kinder an der Grundschule, Werkrealschule, Gemeinschaftsschule, Realschule).

Zu Beginn stellt die zuständige Schule mit Einverständnis der Eltern einen Antrag auf Kooperation. Bei dieser Maßnahme besucht eine sonderpädagogische Lehrkraft das zu überprüfende Kind an seiner Stammschule. Nach entsprechend erforderlicher Diagnostik wird zum Beispiel ein Förderplan erstellt. Ziel des Förderplans ist, dass dem Kind mithilfe der entsprechenden Fördermaßnahmen ein Verbleib an der Stammschule ermöglicht wird.

Wenn es nach einer Kooperation weiterhin schulische Probleme gibt, kann ein Antrag auf „Überprüfung des sonderpädagogischen Bildungsanspruchs“ gestellt werden. In der Regel erfolgt ein gemeinsamer Antrag von Schule und Elternhaus. Es kann aber auch vorkommen, dass bei Dissenz entweder die Schule oder die Eltern allein einen Antrag an das Staatliche Schulamt stellen. Bei einem gemeinsamen Antrag oder einem alleinigen Antrag der Schule, muss die Schule einen pädagogischen Bericht erstellen. Die notwendigen Formulare findet man im Downloadbereich des Staatlichen Schulamtes Rastatt.

Nach der Begutachtung durch eine Sonderschullehrerin / einem Sonderschullehrer wird in einem gemeinsamen Gespräch mit den Eltern und Erziehern/Lehrern die Ergebnisse des Überprüfungsverfahrens besprochen und über das weitere Vorgehen beraten. Ziel dieses Gespräches ist es, gemeinsam eine Lösung zu finden.

Eine Einschulung des Kindes an ein SBBZ ohne Einverständnis der Eltern findet nicht statt.

Das SBBZ ist als ein Bildungsweg für Schüler mit besonderem Förderbedarf ein schulisches Angebot.